Als höchster Repräsentant der Stadt muss die Mehrheit der Bürger*innen hinter ihm stehen. Das Kommunalwahlgesetz sieht deshalb eine Stichwahl vor, wenn keine*r der Bewerber*innen im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen konnte. Diese Stichwahl findet am 27. September statt.
Dieser Artikel erschien zur Stichwahl 2020 in unserer Zeitung „Felix“ – Ausgabe September 2020.
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