Erlass der Sondernutzungsgebühren für das gesamte Jahr 2022 – Gastronomen nicht im Regen stehen lassen

Vertreter*innen des Fraktionsbündnisses aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben mit Mönchengladbacher Gastronomen Gespräche geführt, in denen diese der Politik ihre Sorgen mitteilten.

Trotz der erheblichen Lockerungen in der letzten Zeit, die mit dem Beschluss der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) am 27. Oktober 2022 in Kraft getreten sind, ist die Situation der gastronomischen Betriebe in Anbetracht der massiven Einschränkungen in den vergangenen zwei Jahren offenbar weiterhin problematisch.

„Die Situation wird noch verschärft durch die erheblichen Preissteigerungen für Energie und Einkaufskosten infolge des Kriegs in der Ukraine“, sagt der Bezirksvorsteher im Gladbacher Süden, Ulrich Elsen. „Zudem haben uns die Gastronomen darum gebeten, die Gestaltungssatzung in Bezug auf die Höhe der Trennwände anzupassen. Das werden wir zeitnah in den Gremien diskutieren“, so der SPD-Politiker weiter.

Das vielfältige gastronomische Angebot in Mönchengladbach soll trotz aller Widrigkeiten weiterhin aufrechterhalten werden. „Wir nehmen die Sorgen der Gastronomen ernst und unterstützen sie im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, indem wir für das Jahr 2022 die Gebühren für die Sondernutzung erlassen“, sagt Marcel Klotz, finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.

Die Bündnisfraktionen sind sich einig, die wirtschaftlichen Folgen für die Gewerbetreibenden auch weiterhin aufmerksam zu verfolgen und entsprechend zu handeln. „Für die Stadt ist eine für ein Jahr ausbleibende Sondernutzungsgebühr selbstverständlich besser zu verkraften, als etliche Gewerbebetriebe, die schließen müssten und in die Insolvenz gingen, wodurch am Ende Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt ausfielen“, sagt Ratsherr Reiner Gutowski von der Fraktion der Freien Demokraten.

Der entsprechende Antrag des Bündnisses wird am 01.12.2022 beginnend im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft in den aktuellen Ratszug eingebracht.